Beglaubigung

In der Rechtspraxis ist die Verwendung vieler Dokumente an ihre notarielle Beglaubigung gebunden. Diese Beglaubigung dient dazu, die Authentizität eines Dokuments (bei der Abschriftsbeglaubigung) oder die Echtheit einer Unterschrift (bei der Unterschriftsbeglaubigung) zu bestätigen. Als Notare bestätigen wir in solchen Fällen entweder, dass eine Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt, oder dass eine bestimmte Person ein Dokument eigenhändig unterschrieben hat. Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Beglaubigung keine inhaltliche Überprüfung der Erklärung stattfindet, es sei denn, dies wird ausdrücklich von Ihnen gewünscht.

Falls ein notariell beglaubigtes Dokument international verwendet werden soll, ist eine zusätzliche Formalität in Form einer Apostille oder Legalisation erforderlich. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne und initiieren das notwendige Verfahren.

Online-Formulare

Unabhängig davon, ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt lediglich eine notarielle Beratung wünschen oder eine Beurkundung anstreben: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sämtliche erforderlichen Angaben direkt in ein maßgeschneidertes Online-Formular einzugeben und dieses anschließend in verschlüsselter Form sicher an uns zu übermitteln. Auf diese Weise können wir Ihnen effizient und zügig einen Entwurf erstellen oder einen Beratungstermin vorschlagen.

Ihr Ansprechpartner

Osburg & Schnelle

Gemeinsam mit meinem fachkundigen Team biete ich Ihnen gerne eine notarielle Beratung in allen Bereichen. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Umfassende rechtliche Beratung

Zentrale Lage in Zwickau

Verständliche Kommunikation

Transparente Kostenstruktur